Sie sind nicht schuld, aber Ihre Wohnung ist unbewohnbar. Das passiert in Kiel häufiger, als man denkt — Altbauten, Steigleitungen, unzureichende Wartung. Ihr Recht:
Schritt 1: Schaden anzeigen
Vermieter unverzüglich schriftlich informieren (E-Mail genügt). Schaden mit Fotos und Video dokumentieren. Eigene Hausratversicherung informieren.
Schritt 2: Mietminderung
Bei unbewohnbarer Wohnung kann die Miete bis zu 100% gemindert werden — der Anspruch entsteht automatisch ab Eintritt der Beeinträchtigung. Wichtig: Vermieter schriftlich informieren.
Schritt 3: Ersatzwohnung organisieren
Die Kosten einer Ersatzwohnung übernimmt in der Regel der Vermieter oder dessen Gebäudeversicherung. Alternativ Ihre Hausratversicherung als Vorleistung — die holt sich das Geld vom Verursacher zurück.
Wir bieten in Kiel familientaugliche Apartments, sofort verfügbar, mit Direktabrechnung gegenüber Versicherern.
Schritt 4: Folgen dokumentieren
Hotelkosten, Restaurantessen, Kinderbetreuung — alle Mehrkosten gesondert dokumentieren. Bei Verschulden des Vermieters oder Dritter sind sie erstattungsfähig.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
In Kiel haben wir Apartments in Stadtmitte, an der Förde und in Werftnähe. Schicken Sie uns Zeitraum und Personenzahl — wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Wer trägt die Kosten der Ersatzwohnung?
- Bei Verschulden des Vermieters oder Dritter: Vermieter / dessen Versicherung. Sonst die eigene Hausratversicherung, sofern abgeschlossen.
- Wie lange darf der Vermieter zur Reparatur brauchen?
- Angemessene Frist — bei größerem Wasserschaden meist 4 bis 12 Wochen, je nach Schadensbild.
- Was, wenn der Vermieter eine Ersatzwohnung verweigert?
- Sie können sich selbst eine suchen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Beleg-Quittungen aufbewahren.
