Wenn der Vermieter saniert und die Wohnung kurzzeitig unbewohnbar wird, haben Sie als Mieter klare Rechte. Hier sind sie.
Wann ein Auszug zumutbar ist
Bei massiven Sanierungen (Heizungsumbau, Schimmelbekämpfung, Wand-/Bodenerneuerung) kann ein vorübergehender Auszug zumutbar sein. Der Vermieter muss rechtzeitig informieren und die Mehrkosten tragen.
Kostenübernahme
Ersatzwohnung, Umzugskosten, Möbeleinlagerung, Mehrkosten für Verpflegung — alles erstattungsfähig, wenn die Sanierung vom Vermieter ausgeht. Belege sammeln!
Mietminderung während der Bauphase
Während der Sanierung kann die Miete gemindert werden — bei Unbewohnbarkeit bis 100%. Sprechen Sie das vorab mit dem Vermieter ab oder lassen Sie es durch den Mieterverein prüfen.
Ersatzwohnung in SH
Wir bieten in Neumünster, Kiel und Itzehoe Übergangswohnungen für 4 Wochen bis 6 Monate. Familienfreundliche Größen, Stellplatz, vollständige Ausstattung.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
In Neumünster, Kiel und Itzehoe halten wir über hundert möblierte Apartments bereit. Sagen Sie uns Standort, Zeitraum und Personenzahl — Sie bekommen schnell ein konkretes Angebot.
Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Muss ich der Sanierung zustimmen?
- Modernisierungen müssen geduldet werden, wenn sie rechtzeitig angekündigt sind. Bei Härtefall (Kinder, Pflegebedarf, hohes Alter) kann Widerspruch möglich sein.
- Wer organisiert die Ersatzwohnung?
- Idealerweise der Vermieter. Wenn nicht, organisieren Sie selbst und reichen die Belege ein.
- Wie lange dauern typische Sanierungen?
- Schimmelbeseitigung 4–8 Wochen, größere Maßnahmen 3–6 Monate, Komplettsanierung 6–12 Monate.
