Wer auf Montage übernachtet, hat ein Recht auf vollständige Erstattung der Kosten — entweder vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt. Was konkret geht:
Liste der absetzbaren Kosten
Bei Monteur-Aufenthalten konkret:
- Miete Zweitwohnung — bis 1000 Euro pro Monat
- Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, GEZ)
- Familienheimfahrten — eine pro Woche, 30 Cent/km
- Verpflegungspauschale — erste 3 Monate, 14/28 Euro pro Tag
- Einrichtung der Wohnung bis 5000 Euro
- Umzugskosten bei Bezug und Auszug
Mit Sammelrechnung Pflichten erfüllen
Eine ordentliche Sammelrechnung mit Aufenthaltsdauer, Personenzahl, Adresse und MwSt-Ausweis ist Pflicht. Wir liefern das automatisch.
Erstattung durch Arbeitgeber
Viele Bauunternehmen zahlen Übernachtung direkt. Was Sie privat tragen, geht über Werbungskosten in die Steuererklärung.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
In Neumünster, Kiel und Itzehoe halten wir über hundert möblierte Apartments bereit. Sagen Sie uns Standort, Zeitraum und Personenzahl — Sie bekommen schnell ein konkretes Angebot.
Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Wie lange gilt die Verpflegungspauschale?
- Erste 3 Monate des Aufenthalts an gleicher Tätigkeitsstätte. Danach Pause oder neuer Einsatzort erforderlich.
- Kann ich auch GEZ absetzen?
- Bei beruflicher Zweitwohnung in vielen Fällen ja — wir weisen alle Nebenkosten transparent aus.
- Brauche ich einen Steuerberater?
- Bei einfachen Fällen reicht die Steuererklärung selbst. Bei komplexen Konstellationen lohnt sich ein Berater.
