Doppelte Haushaltsführung ist eine der wertvollsten Werbungskosten-Positionen — wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier der aktuelle Stand 2026.
Die drei Voraussetzungen
Damit das Finanzamt mitspielt, müssen drei Dinge zutreffen:
- Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt (mit Beteiligung an den Lebenshaltungskosten)
- Zweitwohnung am Arbeitsort (in Kiel, Neumünster, Itzehoe etc.)
- Berufliche Veranlassung der Zweitwohnung
Was abzugsfähig ist
Miete der Zweitwohnung (max. 1000 Euro/Monat steuerlich anerkannt), Nebenkosten, Einrichtung (bis 5000 Euro), Familienheimfahrten (eine pro Woche, 30 Cent/km), Verpflegungspauschale (erste 3 Monate).
Höchstgrenze 1000 Euro
Seit 2014 gilt der Deckel — alles darüber kann nicht angesetzt werden. In Hamburg und München problematisch, in Kiel und Neumünster meist passend.
Was wir liefern
Rechnung mit allen Angaben für das Finanzamt: Adresse Zweitwohnung, Mietdauer, monatliche Kosten, ausgewiesene MwSt. Bei Bedarf Jahresübersicht für die Steuererklärung.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
In Neumünster, Kiel und Itzehoe halten wir über hundert möblierte Apartments bereit. Sagen Sie uns Standort, Zeitraum und Personenzahl — Sie bekommen schnell ein konkretes Angebot.
Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Wie weit muss der Hauptwohnsitz weg sein?
- Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht — Faustregel: Eine einfache Fahrt darf nicht zumutbar täglich sein (typisch über 60 km oder 1 Stunde).
- Kann ich die Einrichtung absetzen?
- Möbel und Hausrat bis 5000 Euro — bei möbliertem Apartment ist alles im Mietpreis enthalten.
- Was, wenn ich verheiratet bin und Partner woanders wohnt?
- Lebensmittelpunkt ist beim Ehepartner — doppelte Haushaltsführung ist dann besonders gut zu begründen.
