Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung — wer Erst- und Zweitwohnsitz hat, zahlt theoretisch doppelt. Außer er meldet sich richtig.
Wer zahlt was
Pro Wohnung 18,36 Euro im Monat (Stand 2026, kann sich ändern). Wer Erst- und Zweitwohnsitz hat, zahlt zweimal — kann aber Befreiung für die Zweitwohnung beantragen.
Befreiung Zweitwohnung
Antrag beim Beitragsservice: Kopien beider Meldebescheinigungen, Nachweis Erstwohnsitz-Beitrag. Befreiung wirkt rückwirkend bis zum Anmeldedatum.
Bei kurzem Aufenthalt ohne Anmeldung
Wer sich nicht anmeldet (Aufenthalt unter 6 Monate, Hauptwohnsitz bleibt), zahlt für die Zweitwohnung keinen separaten Beitrag.
In unseren möblierten Wohnungen
GEZ ist bei uns in der Pauschale enthalten — Sie müssen sich nicht selbst anmelden oder abmelden.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
In Neumünster, Kiel und Itzehoe halten wir über hundert möblierte Apartments bereit. Sagen Sie uns Standort, Zeitraum und Personenzahl — Sie bekommen schnell ein konkretes Angebot.
Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Muss ich den Rundfunkbeitrag selbst anmelden?
- Bei uns nicht — er ist in der monatlichen Pauschale enthalten.
- Wie lange dauert die Befreiung beim Beitragsservice?
- In der Praxis 2 bis 6 Wochen.
- Was, wenn ich kein TV oder Radio nutze?
- Beitrag fällt trotzdem an, sobald die Wohnung gemeldet ist — geräteunabhängig.
