Pendler haben einmal pro Woche Anspruch auf abzugsfähige Familienheimfahrt. So machen Sie es richtig:
Die Regel
Eine Heimfahrt pro Woche als Werbungskosten — 30 Cent pro Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke). Bei Bahnnutzung tatsächliche Kosten.
Dokumentation
Datum, Ziel, Kilometerangabe, ggf. Bahnticket. Eine einfache Excel-Liste reicht — bei der Steuererklärung gesammelt einreichen.
Höchstgrenze
Es gibt keine absolute Höchstgrenze pro Fahrt, aber maximal eine Fahrt pro Woche. Bei zusätzlichen Fahrten (Familienanlass, Krankheit) sind Ausnahmen möglich.
Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten
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Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.
Häufige Fragen
- Was, wenn ich nicht jede Woche fahre?
- Macht nichts — Sie können die tatsächliche Anzahl ansetzen, maximal aber eine pro Kalenderwoche.
- Bahn-Tickets statt Pkw absetzen?
- Ja — tatsächliche Bahnkosten statt 30 Cent/km möglich.
- Gilt das auch für Selbständige?
- Ja, als Betriebsausgaben.
