Pendler, Zweitwohnsitz & Steuer

Familienheimfahrten richtig abrechnen — für Pendler nach SH

Eine Heimfahrt pro Woche ist absetzbar — wenn Sie es richtig dokumentieren. Praxisanleitung.

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Pendler haben einmal pro Woche Anspruch auf abzugsfähige Familienheimfahrt. So machen Sie es richtig:

Die Regel

Eine Heimfahrt pro Woche als Werbungskosten — 30 Cent pro Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke). Bei Bahnnutzung tatsächliche Kosten.

Dokumentation

Datum, Ziel, Kilometerangabe, ggf. Bahnticket. Eine einfache Excel-Liste reicht — bei der Steuererklärung gesammelt einreichen.

Höchstgrenze

Es gibt keine absolute Höchstgrenze pro Fahrt, aber maximal eine Fahrt pro Woche. Bei zusätzlichen Fahrten (Familienanlass, Krankheit) sind Ausnahmen möglich.

Direkt anfragen — Antwort meist in 60 Minuten

In Neumünster, Kiel und Itzehoe halten wir über hundert möblierte Apartments bereit. Sagen Sie uns Standort, Zeitraum und Personenzahl — Sie bekommen schnell ein konkretes Angebot.

Per WhatsApp, Telefon oder Anfrageformular — wir prüfen Verfügbarkeit, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein konkretes Angebot. Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder der Bauleitung.

Häufige Fragen

Was, wenn ich nicht jede Woche fahre?
Macht nichts — Sie können die tatsächliche Anzahl ansetzen, maximal aber eine pro Kalenderwoche.
Bahn-Tickets statt Pkw absetzen?
Ja — tatsächliche Bahnkosten statt 30 Cent/km möglich.
Gilt das auch für Selbständige?
Ja, als Betriebsausgaben.

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